Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Handel, Beratung und Dienstleistungen · B2B

für Handel, Beratung und Dienstleistungen · B2B

ALEVYS e.U. · Inhaber Alexander Vystoupil · Hähergasse 44, 2320 Schwechat · FN 688230 d · Landesgericht Korneuburg ·
Stand September 2026

1. Geltungsbereich

1.1

Sie gelten insbesondere für Handel und Warenlieferungen, Beratung, Analyse, Planung, Projektkoordination, Einweisung, technische und organisatorische Dienstleistungen sowie für Leistungen im Zusammenhang mit professioneller Hygiene, Reinigungstechnologien, Trockendampf, Robotik, Beschichtungs- und Coating-Systemen, Drohnenreinigung und sonstigen vereinbarten Lösungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen ALEVYS e.U., Inhaber Alexander Vystoupil (nachfolgend „ALEVYS“) und Unternehmern im Sinn des Unternehmensgesetzbuches (UGB).

1.2

Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

1.3

Für die Vermietung von Geräten und Zubehör gelten zusätzlich die jeweils einschlägigen Allgemeinen Mietbedingungen von ALEVYS.

Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag den speziellen Mietbedingungen und diese wiederum den vorliegenden AGB vor.

1.4

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn ALEVYS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1

Angebote von ALEVYS sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, freibleibend.

Ein Vertrag kommt insbesondere durch Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots, Bestellung, Lieferung, Übergabe oder Beginn der vereinbarten Leistung zustande.

2.2

Angaben in Prospekten, Präsentationen, auf Websites, in Datenblättern oder sonstigen Unterlagen stellen nur dann ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften oder Beschaffenheitsmerkmale dar, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

2.3

Technisch oder sachlich notwendige geringfügige Änderungen bleiben zulässig, sofern sie die vereinbarte Verwendung und den wirtschaftlichen Zweck der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.

3. Leistungserbringung durch ALEVYS und Partner

3.1

ALEVYS kann vereinbarte Leistungen selbst, durch Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder spezialisierte Partner erbringen lassen.

3.2

Je nach Projekt können einzelne Leistungen auch durch selbstständige Drittanbieter auf Grundlage eines unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossenen Vertrages erbracht werden.

ALEVYS kann in solchen Fällen insbesondere Auswahl, Vermittlung, Koordination, Projektbegleitung oder sonstige unterstützende Leistungen übernehmen.

3.3

Ob ALEVYS für eine bestimmte Leistung selbst Vertragspartner ist oder ob ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und einem Drittanbieter zustande kommt, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

3.4

Ist ein Drittanbieter unmittelbarer Vertragspartner des Kunden, haftet dieser gegenüber dem Kunden für die von ihm geschuldete Leistung. Die Verantwortlichkeit von ALEVYS für ausdrücklich übernommene eigene Beratungs-, Auswahl-, Vermittlungs- oder Koordinationsleistungen bleibt davon unberührt.

3.5

Die Einbindung von Partnern kann insbesondere bei technischen Spezialleistungen, Robotik, Coating, Drohnenreinigung sowie anderen projektbezogenen Leistungen erfolgen.

4. Preise und Nebenkosten

4.1

Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2

Versand-, Transport-, Verpackungs-, Reise-, Nächtigungs-, Maut-, Park- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.

4.3

Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie vom Kunden veranlasster oder durch fehlende Mitwirkung verursachter Mehraufwand können nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten oder üblichen Sätzen verrechnet werden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1

Sofern im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

5.2

ALEVYS kann angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen verlangen, insbesondere bei Sonderbestellungen, größeren Warenbestellungen, Projekten, Fremdleistungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden.

5.3

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB.

Der Kunde hat darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendigen und angemessenen Kosten zu ersetzen.

5.4

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder von ALEVYS ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen zulässig. Gesetzlich zwingende Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

5.5

Bei Zahlungsverzug ist ALEVYS berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Beträge zurückzuhalten.

6. Lieferung, Termine, Gefahrübergang und Annahmeverzug

6.1

Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2

Bei Warenlieferungen geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an den Kunden oder bei Versendung mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

6.3

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.

6.4

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er erforderliche Mitwirkungspflichten, kann ALEVYS daraus entstehende angemessene Mehrkosten verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum von ALEVYS.

7.2

Der Kunde hat Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen an Dritte sind ohne Zustimmung von ALEVYS unzulässig.

Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind ALEVYS unverzüglich mitzuteilen.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1

Soweit § 377 UGB anwendbar ist, hat der Kunde Waren nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu untersuchen und festgestellte oder feststellbare Mängel innerhalb angemessener Frist anzuzeigen.

8.2

Transportschäden sollen nach Möglichkeit bereits bei Übernahme gegenüber dem Transporteur dokumentiert und ALEVYS unverzüglich mitgeteilt werden.

8.3

Bei unterlassener oder verspäteter Mängelanzeige treten die gesetzlichen Folgen des § 377 UGB ein.

9. Beratungs-, Analyse- und Planungsleistungen

9.1

Beratungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen, Potenzialberechnungen, Prozessbewertungen, Empfehlungen und Planungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie insbesondere auf den vom Kunden bereitgestellten Daten und Rahmenbedingungen.

9.2

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

ALEVYS ist ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Angaben auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.

9.3

Angaben über mögliche Kosten-, Zeit-, Personal-, Wasser-, Energie-, Material-, Chemie- oder sonstige Effekte und Einsparungen stellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, Prognosen, Erfahrungswerte oder rechnerische Potenziale dar und keine Garantie eines bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolgs.

9.4

Empfehlungen von ALEVYS können auch zu dem Ergebnis führen, dass eine bestehende Lösung beibehalten, eine geplante Investition nicht vorgenommen oder eine bestimmte Technologie nicht eingesetzt werden sollte.

9.5

Der Kunde bleibt für seine unternehmerischen Entscheidungen und die Umsetzung von Empfehlungen verantwortlich.

10. Dienstleistungen, Einweisungen und Mitwirkung

10.1

Art, Umfang und Inhalt von Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.

10.2

Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Anschlüsse, Ansprechpartner, Betriebsinformationen, Freigaben und sonstigen Voraussetzungen bereit.

10.3

Durch fehlende, unrichtige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehender Mehraufwand kann gesondert verrechnet werden.

10.4

Bei Einweisungen oder vereinbarten Schulungsleistungen schuldet ALEVYS eine fachgerechte Vermittlung der vereinbarten Inhalte, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg oder eine bestimmte betriebliche Umsetzung durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter.

11. Technische Verfahren, Beschichtungen und projektbezogene Ausführungsleistungen

11.1

Ergebnisse technischer oder oberflächenbezogener Leistungen können insbesondere von Material, Alter, Untergrund, Vorbehandlung, Vorschäden, Umgebungsbedingungen, Nutzung, Verschmutzungsgrad und späterer Pflege abhängen.

11.2

Der Kunde hat ALEVYS vor Beginn der Arbeiten auf bekannte Besonderheiten, Vorschäden, frühere Behandlungen, Beschichtungen oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung relevant sein können.

11.3

Material- oder untergrundbedingte geringfügige Unterschiede stellen keinen Mangel dar, sofern Funktion und vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

11.4

Haltbarkeit und Wirkung von Beschichtungen oder anderen technischen Behandlungen können insbesondere durch mechanische Beanspruchung, Reinigungsmittel, Reinigungsverfahren, Umwelteinflüsse, Nutzung und sonstige nachträgliche Einwirkungen beeinflusst werden.

11.5

Soweit technische oder projektbezogene Leistungen durch einen unmittelbaren Vertragspartner des Kunden ausgeführt werden, gelten ergänzend dessen vereinbarte Leistungsbedingungen. Die Regelungen gemäß Punkt 3 dieser AGB bleiben unberührt.

12. Termine, Stornierung und Ausfall

12.1

Vereinbarte Beratungs-, Projekt-, Einweisungs-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungstermine sind verbindlich.

12.2

Bei einer vom Kunden veranlassten Absage kann ALEVYS, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht und die frei gewordenen Kapazitäten nicht anderweitig genutzt werden können,

  • bei Absage innerhalb von 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin bis zu 50 % des vereinbarten Entgelts,
  • bei Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Entgelts verlangen.

12.3

Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Reise-, Nächtigungs-, Material-, Beschaffungs- und Fremdleistungskosten sind zusätzlich zu ersetzen.

12.4

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ALEVYS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13. Gewährleistung

13.1

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen für Unternehmergeschäfte, soweit in diesen AGB nichts zulässig Abweichendes geregelt ist.

13.2

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen und Werkleistungen 12 Monate ab Übergabe bzw. Abnahme, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrücklich vereinbarte Herstellergarantie eine längere Frist vorsieht.

13.3

Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen steht ALEVYS zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu, soweit dies möglich und zumutbar ist.

13.4

Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Mängel oder Beeinträchtigungen, die insbesondere auf unsachgemäße Behandlung, Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Pflegehinweisen, normalen Verschleiß, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderungen, nicht autorisierte Reparaturen oder sonstige vom Kunden oder Dritten zu vertretende Einwirkungen zurückzuführen sind.

13.5

Freiwillige Garantien eines Herstellers bestehen ausschließlich nach Maßgabe der jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers und sind von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden.

14. Haftung

14.1

ALEVYS haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

14.2

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.3

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Datenverlust und nicht erzielte Einsparungen ausgeschlossen.

14.4

ALEVYS haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen des Kunden beruhen, soweit ALEVYS deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit weder kannte noch erkennen musste.

14.5

Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen.

15. Herstellerangaben, Produkte und Technologien Dritter

15.1

Bei Produkten und Technologien anderer Hersteller beruhen technische Daten, Zertifikate, Leistungsangaben, Einsatzbereiche und sonstige Produktinformationen teilweise auf Angaben des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten.

15.2

Solche Angaben gelten nicht als eigene Garantie oder Zusicherung von ALEVYS, sofern ALEVYS dies nicht ausdrücklich vereinbart hat.

15.3

ALEVYS haftet für die Richtigkeit von Herstellerangaben nur nach den gesetzlichen Bestimmungen und insbesondere nicht, wenn deren Unrichtigkeit für ALEVYS nicht erkennbar war und keine eigene ausdrückliche Zusicherung abgegeben wurde.

15.4

Herstellergarantien richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

16. Schutz von Konzepten, Unterlagen und Know-how

16.1

Von ALEVYS entwickelte oder bereitgestellte Konzepte, Analysen, Kalkulationen, Berechnungsmodelle, Methoden, Bewertungsverfahren, Präsentationen, Schulungs- und Einweisungsunterlagen, Checklisten, Texte, Grafiken, Prozessmodelle und sonstige Unterlagen bleiben, soweit rechtlich schutzfähig, geistiges Eigentum bzw. geschütztes Know-how von ALEVYS.

16.2

Der Kunde erhält nur das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht.

16.3

Ohne vorherige Zustimmung von ALEVYS dürfen diese Inhalte insbesondere nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, kommerziell vervielfältigt, nachgebildet oder außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden.

16.4

Insbesondere dürfen interne Berechnungslogiken, Faktoren, Bewertungsmodelle, Entscheidungslogiken und Methoden von ALEVYS nicht zum Zweck der Nachbildung eines gleichartigen Rechners, Beratungsmodells, Bewertungsverfahrens oder Geschäftsprozesses rekonstruiert oder kommerziell verwertet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

17. Vertraulichkeit

17.1

Beide Vertragsparteien behandeln nicht öffentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen der jeweils anderen Vertragspartei vertraulich.

17.2

Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

17.3

Die Weitergabe erforderlicher Informationen an von ALEVYS eingesetzte Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer oder spezialisierte Partner ist zulässig, soweit dies für die Durchführung des jeweiligen Projekts erforderlich ist und angemessene Vertraulichkeit gewährleistet ist.

18. Höhere Gewalt

18.1

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von ALEVYS, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energie- oder Verkehrsunterbrechungen, Lieferkettenstörungen oder Ausfälle wesentlicher Lieferanten oder Partner, verlängern Leistungsfristen angemessen, soweit sie die Leistungserbringung tatsächlich beeinträchtigen.

18.2

Wird eine Leistung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Leistungsstörungsregelungen.

19. Datenschutz und elektronische Kommunikation

19.1

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von ALEVYS.

19.2

Vertragliche Mitteilungen können, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben oder individuell vereinbart ist, auch per E-Mail erfolgen.

19.3

Der Kunde hat Änderungen seiner für die Vertragsabwicklung erforderlichen Kontakt- und Unternehmensdaten unverzüglich mitzuteilen.

20. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

20.1

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Das UN-Kaufrecht (CISG) wird, soweit zulässig, ausgeschlossen.

20.2

Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz von ALEVYS in 2320 Schwechat.

20.3

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von ALEVYS vereinbart.

ALEVYS bleibt berechtigt, Ansprüche auch bei einem sonst gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

21. Schlussbestimmungen

21.1

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag gehen diesen AGB vor.

21.2

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.Allgemeine Geschäftsbedingungen

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